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Die touristische Beschilderung soll Verkehrsteilnehmer auf touristische Ziele, wie z.B. Kultur-, Bau-, Natur- und Bodendenkmäler, besondere Landschaften oder Landschaftsparks, städtebauliche Ensemble oder Anlagen und Einrichtungen von kulturhistorischer, kultureller oder geschichtlicher Bedeutung hinweisen.
Touristischen Zielen (keine Beherbergungs- oder Gastronomiebetriebe und Campingplätze) ist die braune Beschilderung vorbehalten.
Auf Grundlage der Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB) 2008 (geändert August 2010) ist die Thüringer Tourismus GmbH beauftragt, eine Einordnung der touristischen Ziele in Kategorien vorzunehmen.
Touristische Ziele werden anhand eines Fragebogens in eine von drei Kategorien eingeordnet. Die Kategorie bestimmt, in welchem Umkreis die touristische Beschilderung möglich ist.
Kategorie 1 = 10 km
Kategorie 2 = 5 km
Kategorie 3 = 3 km
Eine Beschilderung muss immer durchgängig bis zum Ziel realisiert werden. An jede Kreuzung oder jedem Abzweig der Route gehört ein Schild.
Die Kategorisierung sieht die TTG als ein offenes Verfahren an. Es besteht deshalb zu jeder Zeit die Möglichkeit noch nicht erfasste Objekte bzw. fehlende Angaben (z. B. Besucherzahlen) nachzureichen. Hierzu nutzen Sie den Erhebungsbogen (Download Erhebungsbogen) und senden ihn ausgefüllt an die TTG. Um eine Bewertung und Kategorisierung vornehmen zu können beantworten Sie bitte alle Fragen. Das Ergebnis der Bewertung und die Kategorisierung gehen Ihnen schriftlich zu.
Alle in Kategorien eingestuften touristischen Ziele werden in einer Liste aufgeführt und fortgeschrieben und im Internet veröffentlicht (Download Ergebnisliste).
Ist Ihr Objekt in die Kategorie 1 eingeordnet, habe Sie zusätzlich die Möglichkeit eine Unterrichtungstafel an der Bundesautobahn (BAB) zu beantragen (siehe Abschnitt Unterrichtungstafeln an der Autobahn).
Zur Antragstellung bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- Kategorisierung der TTG
- Vorschlag zur Streckenführung mit Standorten der Wegweiser
- Entwurf des gewünschten Schildes
Die Entscheidung über Art und Umfang der Beschilderung trifft die Verkehrsbehörde mit der verkehrsrechtlichen Anordnung.
Für eine Ausschilderung auf den Thüringer Bundesautobahnen mit einer touristischen Unterrichtungstafel ist eine Einordnung in die Kategorie 1 notwendig. Touristische Unterrichtungstafeln dienen als Hinweis auf touristisch bedeutsame Ziele die grundsätzlich nicht weiter als 10 km (Luftlinie) von einer Autobahnanschlussstelle entfernt liegen. In Ausnahmefällen kann auf Ziele mit herausragender touristischer Bedeutung auch bei einer größeren Entfernung (Entfernungsreglung) hingewiesen werden.
Gewerbliche Ziele (z.B. Freizeitbäder) dürfen nicht ausgeschildert werden.
Touristische Unterrichtstafeln haben nur eine hinweisende und keine wegweisende Funktion.
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Kontakt:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 50
PF 22 49
99403 Weimar

Thüringer Tourismus GmbH
Willy-Brandt-Platz 1, 99084 Erfurt
Telefon: (0361) 3742227
Fax: (0361) 3742299
hopf@thueringen-tourismus.de